Allgemeine Geschäftsbedingungen der PushPartner GmbH

§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Diese AGB gelten für alle von uns erbrachten Leistungen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrages bzw. der vereinbarten Leistungsbeschreibung sowie für den Einkauf von Produkten und die Inanspruchnahme von sonstigen Leistungen entsprechend des zwischen uns und dem Lieferanten bzw. Dienstleister geschlossenen Vertrages.

  2. Entgegenstehende oder abweichende AGB unserer Vertragspartner erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Die Zustimmung bedarf der Schriftform. Diese AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis der entgegenstehenden oder abweichenden AGB des Kunden die vertraglich geschuldeten Leistungen vorbehaltlos erbringen oder die Leistungen der Lieferanten oder Dienstleister vorbehaltlos annehmen.

  3. Existieren Rahmenverträge oder Einzelverträge zwischen den Vertragsparteien, haben diese Vorrang. Die Rahmenverträge oder Einzelverträge werden, sofern keine speziellen Regelungen getroffen sind, durch die vorliegenden AGB ergänzt.

 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Beauftragt der Kunde uns mit einer Leistung, stellt dies ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Erbringung der Leistung annehmen können. Vorher abgegebene Angebote oder Kostenvoranschläge durch uns sind stets freibleibend und unverbindlich.

  2. Ein Vertrag kann auch dadurch geschlossen werden, dass wir dem Kunden einen bereits von uns unterzeichneten (wobei auch eine eingescannte Unterschrift ausreichend ist) Vertragsentwurf in elektronischer Form übersenden und dieser den Vertrag eigenhändig unterzeichnet und an uns per Post, Telefax oder in elektronischer Form innerhalb von zwei Wochen zurücksendet.

§ 3 Liefer- und Leistungsfristen

  1. Wenn wir Liefer- und / oder Leistungsfristen angegeben haben und diese Grundlage für die Auftragserteilung waren, verlängern sich diese Fristen bei Streik und in Fällen höherer Gewalt für die Dauer der Verzögerung. Das gleiche gilt, wenn der Kunde etwaig bestehenden Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.

  2. Ist der Kunde Unternehmer wird, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, die Lieferung / Leistung ab unserem Geschäftssitz vereinbart.

  3. Soweit die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraussetzt, beträgt diese mindestens zwei Wochen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Der Angebotspreis ist bindend.

  2. Bei Unternehmern, geben wir lediglich den Nettopreis an; die gesetzliche Umsatzsteuer ist somit nicht enthalten. Diese wird am Tag der Rechnungsstellung in der zu diesem Zeitpunkt gesetzlich vorgeschriebenen Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

  3. Der Abzug von Skonto bedarf einer gesonderten Vereinbarung, die dem Schriftformerfordernis unterliegt.

  4. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist das vereinbarte Entgelt 14 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Der Kunde gerät automatisch und ohne gesonderte Mahnung am 15. Tag nach Rechnungsdatum mit der Zahlung in Verzug. Wenn ein SEPA Lastschriftmandat erteilt wurde, gerät der Kunde automatisch einen Tag nach erfolgter Rücklastschrift in Verzug.

  5. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, von uns anerkannt oder mit unserer Hauptforderung synallagmatischen verknüpft sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Abnahme

  1. Sofern für das Vertragsverhältnis Werkvertragsrecht Anwendung findet, sind wir berechtigt, Teilabnahmen zu verlangen. Auf Verlangen sind somit in sich abgeschlossene Teile der Leistung besonders abzunehmen.

  2. Als abgenommen gilt ein Werk auch, wenn wir dem Kunden nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt haben und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.

§ 6 Haftung für Mängel (gilt nicht für Dienstleistungsverträge)

  1. Der Kunde hat uns offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb dieser Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Dies gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie für die Sache übernommen haben.

  2. Gegenüber Unternehmern behalten wir uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.

  3. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist immer ein Jahr. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 6 dieser AGB.

  4. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.

§ 7 Haftung für Schäden

  1. Für vertragliche Pflichtverletzungen und aus Delikt ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Ansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Schäden aufgrund Verzugs. In diesen Fällen ist besteht eine Haftung für jeden Grad des Verschuldens. Bei Schäden, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Vertragspartners resultieren, haften wir nur für den typischerweise entstehenden Schaden.

  2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

  3. Soweit eine Haftung, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist und diese nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruht, verjähren diese Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.

  4. Soweit die Haftung auf Schadensersatz uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Formerfordernisse

  1. Hat der Kunde uns gegenüber oder einem Dritten rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen abzugeben unterliegen diese dem Schriftformerfordernis.

§ 9 Verjährung eigener Ansprüche

  1. Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.

§ 10 Geheimhaltung und Urheberrecht

  1. Der Kunde verpflichtet sich alle nicht offenkundigen, kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihm durch die Geschäftsbeziehungen bekannt werden, als Geschäftsgeheimnisse zu behandeln.

  2. An allen von uns erstellten Dokumenten (darunter fallen bspw. auch Preiskalkulationen, Fotos, Zeichnungen), und sonstigen Unterlagen behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für alle vertraulich gekennzeichneten Unterlagen und Dokumente. Die Weitergabe an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

  3. Der Kunde erhält ein zeitlich unbeschränktes, ausschließliches und unwiderrufliches Nutzungsrecht an den von uns für ihn erstellten Landingpages. Die Landingpages werden dem Kunden in folgendem Format bereitgestellt: Sketch Datei (Design) Datei-Export des Landingpages-Tools. Für das Hosting und die technische Umsetzung sind wir nach dem Vertragsende nicht mehr verantwortlich.

  4. Der Kunde gewährleistet, dass Werke, die er uns zur Durchführung des Vertrages zur Verfügung stellt, frei von Schutzrechten Dritter sind und nicht das Urheberrecht verletzen. Wird die vertragsgemäße Nutzung der vom Kunden bereitgestellten Werke durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt oder verletzen diese das Urheberrecht, stellt uns der Kunde von Ansprüchen Dritter im Innenverhältnis frei.

§11 Besondere Bestimmungen

  1. Bei Verträgen, die unter anderem die Durchführung von Google Ads, Facebook Ads, und LinkedIn Werbung zum Gegenstand haben, wird das jeweilige Werbebudget durch den Kunden bestimmt und von seinem Konto abgebucht. Wir verwalten lediglich das Werbebudget. Das Werbebudget fällt zusätzlich zu der vertraglich vereinbarten Vergütung an.

  2. Wir schulden bei folgenden Leistungen keinen Erfolg, sondern lediglich ein sachgerechtes Bemühen: Google Ads Kampagnen, Facebook Ads Kampagnen, liegend in Kampagnen, Erstellung von verkaufsoptimierten Landingpages, Online-Reputationsmanagement zur Rufwahrung, Erstellung von Karriereseiten für den Kunden, Einrichtung eines digitalen Recruiting, Überarbeitung bzw. Erstellung von Stellenausschreibungen, Bewerbung der Stellenausschreibungen durch Google Ads oder im sozialen Medien wie Facebook oder Instagram, Veröffentlichung der Stellenausschreibungen in Jobportalen.

  3. Der Kunde unterhält bei den verschiedenen Werbeplattformen (z.B. Facebook, Google, LinkedIn) jeweils ein eigenes Gewerbekonto, auf das wir keinen Einfluss haben. Wird das Werbekonto gesperrt, ohne dass uns ein Verschulden trifft, was der Kunde nachzuweisen hat, sind wir nicht in der Lage, die vertraglich vereinbarten Kampagnen durchzuführen. In diesem Falle bleibt der Vergütungsanspruch gleichwohl erhalten.

§ 11 Gerichtsstand - Erfüllungsort - Rechtswahl

 

  1. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllung- und Zahlungsort unser Geschäftssitz in Essen. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des Abs. 3 etwas anderes ergibt.

  2. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verträgen mit Unternehmern wird die Anwendung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen.

  3. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz in Essen.

    Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht in Essen. Wir sind auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

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